Kostenzuschuss für Psychotherapie durch die BVAEB
Für die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) sind psychotherapeutische Behandlungen im Rahmen der Krankenbehandlung der ärztlichen Hilfe gleichgestellt. Nach psychotherapeutischer Behandlung bei einer BVAEB-Vertragspartnerin oder einem BVAEB-Vertragspartner wird daher im Nachhinein ein Behandlungsbeitrag in der Höhe von 10 % des Behandlungshonorars fällig.
Weil das Angebot von BVAEB-Vertragspartnerinnen und -Vertragspartnern nicht groß genug ist, um den Bedarf zu decken, hast Du auch bei der BVAEB die Möglichkeit, die Psychotherapie bei einem freiberuflichen Psychotherapeuten wie mir in Anspruch zu nehmen. Die Voraussetzung als gesetzlich anerkannter Therapeut, erfülle ich. Das kannst Du in der PsychotherapeutInnenliste des Gesundheitsministeriums überprüfen, indem Du meinen Namen eingibst.
Damit die BVAEB die Kosten übernimmt bzw. Du einen Kostenzuschuss bekommst, ist der Ablauf ungefähr wie folgt:
- Psychotherapeutische Behandlungen sind im Rahmen der Krankenbehandlung ärztlicher Hilfe gleichgestellt. Laut Antragsformular muss die Diagnose nach ICD 10 eingestuft sein.
- Spätestens bei der zweiten Psychotherapiesitzung im Rahmen einer Behandlung, musst Du der BVAEB und mir die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung (Therapeutenangaben – Diagnostik bei Behandlungsbeginn) nachweisen. Achtung: Ab der 11. Psychotherapiesitzung ist die weitere Behandlung auch bewilligungspflichtig!
- Du musst die Honorarnote selbst bezahlen und kannst sie dann einreichen.
- Du musst das Formular zum Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme eines freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeuten ausfüllen.
- Du benötigst meine detaillierte Honorarnote mit Angaben zur erbrachten Behandlungsleistung, Deinen persönlichen Daten, meinen Stempel. Was sie genau enthalten muss, erfährst Du bei der BVAEB oder bei mir. Daraufhin können bei Bedarf maximal 50 weitere Behandlungseinheiten bewilligt werden.
- Auch wenn es nicht ausdrücklich erwähnt ist, gehe ich davon aus, dass Du einen Zahlungsnachweis erbringen musst.
Die Beschreibung der Voraussetzungen für den Kostenzuschuss, kannst Du auf der Website der BVAEB unter Psychotherapie & Psychologen – Ziele, Kostenzuschüsse, Bewilligung nachlesen. Alle Angaben auf dieser Seite wurden nach bestem Wissen und Gewissen mit Stand 10. Juli 2023 erstellt.
Mit dem Hinweis, dass diese jährlich angepasst werden, gelten laut BVAEB seit 1. Jänner 2023 folgende Kostenzuschüsse für die Psychotherapie:
Einzelsitzung ab 25 Minuten EUR 24,70 Einzelsitzung ab 50 Minuten EUR 42,40 Gruppensitzung ab 45 Minuten EUR 9,90 (je Anspruchsberechtigten) Gruppensitzung ab 90 Minuten EUR 14,20 (je Anspruchsberechtigten)
Keinen Kostenzuschuss gibt es für Sitzungen unter 25 Minuten, bei Gruppen (per Definition 3 – 7 Personen) unter 45 Minuten bzw. bei Gruppen mit mehr als zehn teilnehmenden Personen.