Kostenzuschuss für Psychotherapie durch die Österreichische Gesundheitskasse
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) baut nach eigenen Angaben, das im Rahmen der Sozialversicherung kostenlose Psychotherapieangebot laufend weiter aus. Weil das Angebot zwar flächendeckend, aber trotzdem noch nicht groß genug ist, hast Du auch die Möglichkeit, die Psychotherapie bei einem freiberuflichen Psychotherapeuten wie mir in Anspruch zu nehmen. Die Voraussetzung dafür, dass die ÖGK einen Kostenzuschuss gewährt, erfülle ich. Du findest mich in der PsychotherapeutInnenliste des Gesundheitsministeriums, wenn Du meinen Namen eingibst.
Damit die ÖGK die Kosten übernimmt bzw. Du einen Kostenzuschuss bekommst, ist der Ablauf ungefähr wie folgt:
- Die psychische Störung muss als Krankheit (Diagnose nach ICD 10 bzw. ICD 11) eingestuft sein.
- Deshalb ist vor der zweiten Psychotherapiesitzung ist eine ärztliche Untersuchung notwendig, die Deine Ärztin oder Dein Arzt auf einem Formular bestätigt. Dieses bringst Du dann mit in die Praxis.
- Du musst die Honorarnote (Rechnung) selbst bezahlen und kannst sie dann einreichen.
- Du musst das Formular zum Antrag auf Kostenzuschuss für Psychotherapie (der Link führt zu jenem für Wien) ausfüllen.
- Du benötigst meine Honorarnote mit den Einzelheiten zur erbrachten Behandlungsleistung, Deinen persönlichen Daten und meinem Stempel.
- Außerdem benötigst Du einen Zahlungsnachweis, je nachdem, wie Du meine Honorarnote bezahlt hast.
Die Beschreibung der Voraussetzungen für den Kostenzuschuss, kannst Du auf der Website der ÖGK unter Psychotherapie nachlesen. Alle Angaben auf dieser Seite wurden nach bestem Wissen und Gewissen mit Stand 5. Juni 2023 erstellt.
Laut ÖGK ist der Kostenzuschuss ein in der Satzung festgelegter, fixer Betrag. Daraus ergeben sich laut Anhang 7 im Moment folgende Kostenzuschüsse:
Kostenzuschüsse bei Fehlen vertraglicher Regelungen (§ 131b ASVG)
Die Österreichische Gesundheitskasse erbringt bei Fehlen vertraglicher Regelungen folgende Kostenzuschüsse:
I. Für die Behandlung durch eine/n nicht-ärztliche/n freiberuflich tätige/n Psychotherapeutin/Psychotherapeuten:
1. Einzelsitzung 30 Minuten 18,00 € 2. Einzelsitzung 60 Minuten 31,50 € 3. Gruppensitzung (maximal 10 Personen) 45 Minuten 7,90 € 4. Gruppensitzung (maximal 10 Personen) 90 Minuten 11,30 € 5. Gruppensitzung (maximal 10 Personen) 135 Minuten 19,20 € 6. Familiensitzung (mindestens 3 Personen) 75 Minuten 40,00 € 7. Familiensitzung (mindestens 3 Personen) 100 Minuten 56,30 €
Weitere Punkte beziehen sich übrigens auf andere medizinisch-therapeutische Leistungen.
One Comment on “Kostenzuschuss für Psychotherapie durch die Österreichische Gesundheitskasse”
Erstattung durch Krankenkassen und steuerliche Absetzbarkeit - Beziehung.Bewusst.Gestalten
[…] Der Inhalt dieser Seite – letzter Absatz samt Bild zum Selbstbehalt – wurde mit 9. Juli 2023 ergänzt. Zum Thema Erstattung durch Krankenkassen empfehle ich auch die neuen Beiträge zum Ablauf der Beantragung eines Kostenzuschusses. Bereits online ist jener zu ÖGK. […]
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