Psychotherapeutische Behandlungen sind ärztlicher Hilfe gleichgestellt. Kostenzuschüsse erfolgen aber nur, wenn eine seelische Krankheit vorliegt, die eine psychotherapeutische Krankenbehandlung notwendig macht. Deswegen sollten bei der eigenen Kranken- bzw. Gesundheitskasse Erkundigungen über die Voraussetzungen der Kostenrückerstattung eingeholt werden: BVAEB (Formular für den Antrag auf Kostenzuschuss), ÖGK-Formular oder SVS (Formular).
Psychotherapiekosten können steuerlich als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt abgesetzt werden. Die Höhe des Selbstbehalts hängt vom Jahreseinkommen ab und liegt zwischen 6 % bei maximal 7.300 EUR und 12 % bei mehr als 36.400 EUR. Der jährliche Selbstbehalt kann aufgrund der Familiensituation auch niedriger sein.
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Gemeinsam erarbeiten wir Dir eine Welt, in der Du Dich (wieder) wohlfühlen kannst!