Kostenzuschuss für Psychotherapie durch die SVS
Laut eigenen Angaben stellt die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) ihren 1,3 Millionen Kundinnen und Kunden Psychotherapie als Sachleistung durch Vertragspartnerinnen und Vertragspartner zur Verfügung. Bei Inanspruchnahme freiberuflicher Psychotherapeuten wie mich, leistet die SVS Kostenzuschüsse. (vgl. Seite 21)
Die SVS unterscheidet bei ihren versicherten Personen zwischen Gewerbetreibenden und Neuen Selbständigen auf der einen Seite und Bäuerinnen und Bauern auf der anderen und hat trotz der Zusammenlegung der Versicherungen weiterhin unterschiedliche Leistungsmodelle. Wenn Du bei der SVS versichert bist, kennst Du Dich sicher bestens damit aus.
Damit die SVS die Kosten übernimmt bzw. Du einen Kostenzuschuss bekommst, ist der Ablauf ungefähr wie folgt:
- Eine Psychotherapie ist eine der ärztlichen Leistung gleichgestellte Leistung. Laut Antrag[sformular] auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme eines freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeuten muss die Diagnose nach ICD 9 oder 10 eingestuft sein.
- Wenn Du eine Psychotherapie in Anspruch nimmst, benötigst Du spätestens vor der zweiten Behandlung eine ärztliche Verschreibung. Ab der 11. Sitzung ist Psychotherapie auch bewilligungspflichtig.
- Als sachleistungsberechtigte versicherte Person (gewerbetreibende Personen und Neue Selbständige mit versicherungspflichtigen Einkünften des drittvorangegangenen Jahres von max. EUR 81.899,99 – siehe auch Geldleistungsberechtigte), musst Du meine Honorarnote zuerst selbst bezahlen und kannst sie dann bei der SVS für einen Kostenersatz einreichen. Grundsätzlich entspricht der Kostenersatz maximal jenem Betrag, den eine SVS-Vertragspartnerin bzw. ein Vertragspartner bekommen hätte, abzüglich der 20 % Selbstbehalt. Ob die Reduktion auf 10 % Selbstbehalt aufgrund der Teilnahme an Selbständig gesund auch für Psychotherapie möglich ist, geht aus der Information auf der Website nicht hervor. Für Bäuerinnen und Bauern gilt, dass sie nach Bezahlung und Einreichung 80 % des Vertragstarifs als Kostenzuschuss erhalten.
- Die Einreichung kann über das Online-Service mit Handysignatur oder ID Austria, mittels svsGO-App (für Android und IOS), per Post oder persönlicher Abgabe in einem SVS-Kundencenter erfolgen.
- Auf der Website der SVS finden sich keine Angaben, was meine Honorarnote genau enthalten muss. Du kannst Dich aber darauf verlassen, dass ich Dir eine formal und inhaltlich entsprechende Honorarnote stelle.
- Und auch wenn es nicht ausdrücklich erwähnt ist, gehe ich davon aus, dass Du einen Zahlungsnachweis erbringen musst.
Die Beschreibung der Voraussetzungen für den Kostenzuschuss, kannst Du auf der Website der SVS unter Arztwahl nachlesen. Alle Angaben auf dieser Seite wurden nach bestem Wissen und Gewissen mit Stand 31. Juli 2023 erstellt.
Die Tarifauskunft der SVS informiert über die seit 01.01.2023 gültigen Tarife des SVS-Leistungskatalogs für Gewerbetreibende und Neue Selbständige, wobei der Sachleistungswert (SL) jeweils 0,00 EUR beträgt; die angegebenen Beträge sind Geldleistungswerte (GL) in EUR:
Satzung (Sachleister und Geldleister erhalten den Satzungstarif im "Wert GL" als Kostenersatz) II Behandlung durch einen nicht ärztlichen Psychotherapeuten 1 Behandlung VGTZ25 Einzelsitzung 25 Minuten 26,26 EUR VGTZ45 Gruppensitzung 45 Minuten 10,51 EUR (max. 10 Personen, je Person) VGTZ50 Einzelsitzung 50 Minuten 45,00 EUR VGTZ90 Gruppensitzung 90 Minuten 15,01 EUR (max. 10 Personen, je Person)
Wichtig und auf der Website der SVS ausdrücklich erwähnt ist jene Frist, innerhalb derer die Originalhonorarnoten eingereicht werden können. Diese beträgt 42 Monate ab Inanspruchnahme. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch auf den Kostenzuschuss!
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