Mein Antrag auf Kostenzuschuss zur Psychotherapie wurde abgelehnt … Was kann ich tun?
Leider kann es natürlich auch vorkommen, dass Deine Krankenkasse Deinen Antrag auf Kostenzuschuss ablehnt. Du wirst Dich fragen, was dann zu tun ist?
- Zuerst einmal bitte Ruhe bewahren!
- Dann solltest Du überprüfen, ob Du das Antragsformular vollständig ausgefüllt hast und alle erforderlichen Kriterien erfüllst. Dazu gehören:
- Hast Du spätestens vor der zweiten Psychotherapie die erforderliche ärztliche Untersuchung machen lassen und darüber eine Bestätigung bzw. eine ärztliche Verschreibung (mit Diagnose ICD 9, 10 bzw. 11, je nach Kasse) bekommen und der Gesundheits/Krankenkasse vorgelegt?
- Hast Du Dir die Behandlungen aber der 11. Psychotherapiesitzung chefärztlich bewilligen lassen?
- Hast Du den Antrag innerhalb von max. 42 Monaten ab Inanspruchnahme der Psychotherapie (gilt bei manchen Kassen) eingebracht?
- Hast Du alle erforderlichen Beilagen als Kopien (Achtung: bei der KFA brauchst Du in diesem Fall eine zusätzliche Bestätigung) beigelegt und Dir die Originale zum Beweis behalten?
- Wenn Du jetzt alles überprüft hast und alles passt, dann solltest Du Dir so schnell wie möglich einen Beratungstermin bei Deiner Gesundheits/Krankkasse ausmachen und diesem wahrnehmen.
- Außerdem solltest Du per Einschreiben auf die Ausstellung eines Bescheids bestehen. Die Kasse muss diesen innerhalb von drei Monaten ausstellen. Erst einen solchen Bescheid kannst Du dann innerhalb von vier Wochen durch eine Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht (in unserem Fall in Wien) anfechten.
- Bekommst Du innerhalb der 3-Monatsfrist keinen Bescheid, kannst Du die Klage auch so beim Arbeits- und Sozialgericht Wien einbringen.
- Auch das Verfahren beim Arbeits- und Sozialgericht gebührenfrei ist und auch erst bei Revision beim Obersten Gerichtshof Rechtsanwaltspflicht besteht, macht es doch Sinn Dir frühzeitig rechtlichen Beistand bzw. (rechtliche) Beratung zu holen. Folgende Stellen kommen dafür in Frage:
- Als AK-Mitglied bei der Arbeiterkammer Wien – Beratungen im Sozialrecht: +43 1 501 65 1204 Mo – Fr, 8:00 – 15:45
- Als Gewerkschaftsmitglied, z. B. Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) 050301 oder Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) 01 53 454
- Ombudsstellen der Kassen:
- Ombudsstelle der SVS +43 50808 – 9008 ombudsstelle@svs.at
- Ombudsstelle der BVAEB +43 50 405 – 227 01 ombudsstelle@bvaeb.at
- Ombudsstelle der ÖGK +43 50766 112131 ombudsstelle@oegk.at
- Kostenlose erste Rechtsberatung, allgemein oder bei der Rechtsanwaltskammer Wien
- Im Fall einer chronischen Erkrankung, könntest Du Dir beim Verein ChronischKrank Hilfe holen.
- Eine weitere Anlaufstelle ist in Wien die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft; Ich gehe davon aus, dass Du Dich hier auch über die weitere Vorgehensweise beraten lassen kannst.
- Und wenn gar nichts mehr geht, kannst Du Dich wohl auch bei der Redaktion der ORF-Sendung Bürgeranwalt melden, besonders wenn Du glaubst, dass Du bei der Ablehnung kein Einzelfall bist.
Der Inhalt dieser Seite wurde nach bestem Wissen und Gewissen am 4. September 2023 unter Zuhilfenahme von „Was tun … wenn Ihnen die Krankenkasse die Zahlung oder Weiterzahlung des Zuschusses zur psychotherapeutischen Behandlung verweigert?“ vom Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie aus dem Jahr 2012 zusammengestellt.
Wichtig zu wissen: Der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie gibt unter Dir unter „Was tun … wenn Ihnen die Krankenkasse die Zahlung oder Weiterzahlung des Zuschusses zur psychotherapeutischen Behandlung verweigert?“ Tipps, wie Du dagegen vorgehen kannst bzw. wo Du Dir Hilfe holen kannst!
Die Inhalte dieser Seite wurde nach bestem Wissen und Gewissen mit Stand 4. September 2023 zusammengestellt und veröffentlicht.