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Verschwiegenheitspflicht

Verschwiegenheitspflicht

Laut § 15 (1) Psychotherapiegesetz (PsthG) bin ich als Psychotherapeut – wie auch etwaige Hilfspersonen von mir – zur Verschwiegenheit über alle mir in Ausübung meines Berufs anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Von dieser Verschwiegenheitspflicht gibt es nur ein paar wenige im Gesetz genannten Ausnahmen. Gleichzeitig erstreckt sich die Verschwiegenheitspflicht praktisch auch über die […]