Erstattung durch Krankenkassen und steuerliche Absetzbarkeit
Psychotherapeutische Behandlungen sind ärztlicher Hilfe gleichgestellt. Kostenzuschüsse erfolgen aber nur, wenn eine seelische Krankheit vorliegt, die eine psychotherapeutische Krankenbehandlung notwendig macht. Deswegen sollten bei der eigenen Kranken- bzw. Gesundheitskasse Erkundigungen über die Voraussetzungen der Kostenrückerstattung eingeholt werden: BVAEB (Formular für den Antrag auf Kostenzuschuss), ÖGK-Formular oder SVS (Formular).
Psychotherapiekosten können steuerlich als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt abgesetzt werden. Die Höhe des Selbstbehalts hängt vom Jahreseinkommen ab und liegt zwischen 6 % bei maximal 7.300 EUR und 12 % bei mehr als 36.400 EUR. Der jährliche Selbstbehalt kann aufgrund der Familiensituation auch niedriger sein.
Der Selbstbehalt wird übrigens vom Finanzamt im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung errechnet. Ihn findest Du in der Begründung. Das sieht dann ungefähr so aus:
Der Inhalt dieser Seite – letzter Absatz samt Bild zum Selbstbehalt – wurde zuletzt mit 18. September 2023 ergänzt. Zum Thema Erstattung durch Krankenkassen empfehle ich auch die neuen Beiträge zum Ablauf der Beantragung eines Kostenzuschusses:
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